Einordnung: Was bedeutet das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2?
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2 stärkt Deutschland die Cybersicherheit seiner Unternehmen umfassend. Der Anwendungsbereich wird deutlich erweitert: Neben kritischen Infrastrukturen sind künftig auch viele mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen betroffen. Ziel ist es, die digitale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und verbindliche Sicherheitsstandards für technische und organisatorische Maßnahmen zu schaffen.
Neue Pflichten und gestiegene Anforderungen
Das Gesetz führt eine Vielzahl an Verpflichtungen ein, die Unternehmen als wichtige bzw. besonders wichtige Einrichtung berücksichtigen müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Verbindlicher Aufbau eines Risikomanagements für Cyberbedrohungen
- Erweiterte Verantwortung der Geschäftsleitung
- Durchführung verpflichtender Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen
- Einführung eines strukturierten Sicherheitsmanagements, das technische und organisatorische Prozesse umfasst
- Management der Lieferkette
- Mehrstufige Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen
- Registrierungspflichten für betroffene Einrichtungen bei den zuständigen Behörden
Diese Anforderungen müssen nicht nur dokumentiert, sondern nachweislich wirksam umgesetzt werden. Damit steigt sowohl der organisatorische Aufwand als auch der technische Anspruch an die Sicherheitsarchitektur der Unternehmen.
Zentrale Sicherheitsmaßnahmen nach NIS-2
Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen gelten als Kernanforderungen, die das Gesetz festlegt:
- ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem): Aufbau klar definierter Prozesse, Rollen und Richtlinien.
- BCMS / Krisenmanagement: Notfallplanung, Wiederanlaufstrategien und geregelte Krisenstrukturen.
- Technische Maßnahmen nach Stand der Technik: z. B. Netzwerksicherheit, Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Mehrfaktor-Authentifizierung, sowie Standards wie ISO 27001 oder IT-Grundschutz.
- Wirksamkeitsbewertung: Regelmäßige Prüfung und Dokumentation, ob alle Maßnahmen effektiv sind.
Warum jetzt handeln?
Viele Unternehmen werden erstmals durch das Gesetz zur Umsetzung der weiterer Anforderungen entsprechend der NIS-2 verpflichtet. Da die Anforderungen umfangreich und zeitintensiv sind, ist eine frühzeitige Umsetzung entscheidend. Die Investition lohnt sich: Ein hohes Sicherheitsniveau schützt nicht nur vor Cyberangriffen, sondern stärkt auch Vertrauen, Resilienz und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Wie die FOXGroup Sie unterstützt
Die FOXGroup begleitet Unternehmen umfassend bei der Umsetzung aller Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2 – sowohl technisch als auch organisatorisch. Mit FOXiT profitieren Sie von einem erfahrenen Partner, der moderne IT-Sicherheitsmaßnahmen implementiert, die Netzwerksicherheit erhöht, sowie Systeme härtet. Ergänzend sorgt die compliamant dafür, dass alle organisatorischen Vorgaben eingehalten werden: von der Erstellung und Pflege von Sicherheitsrichtlinien und Prozessen über Risikoanalysen und Notfallmanagement bis hin zu Awareness-Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte und unterstützt bei der Einführung sowie dem Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Gemeinsam gewährleisten FOXiT und complimant, dass Ihre technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen wirksam umgesetzt und für Audits vorbereitet sind – so sind Sie umfassend auf das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2 vorbereitet.
Fallen Sie unter das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2?
Unternehmen, die unsicher sind, ob sie betroffen sind, können dies schnell und unkompliziert überprüfen:
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Fazit
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2 schafft klare und verbindliche Anforderungen an die Cyber- und Informationssicherheit in Unternehmen. Wer rechtzeitig beginnt, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch die eigene digitale Resilienz. Die FOXGroup begleitet Sie von der ersten Analyse über die technische Umsetzung bis zur vollständigen organisatorischen Compliance – umfassend, praxisnah und zuverlässig.